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DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND
Der geschäftsführende Vorstand nimmt, wie der Name schon sagt, die Geschäfte des Hoitlinger Sportverein von 1956 e. V. gemäß § 26 BGB wahr. Das bedeutet, dass nur die hier aufgeführten Personen Rechtsgeschäfte im Namen des Vereins tätigen dürfen. Weiterhin ist der geschäftsführende Vorstand vertretungsberechtigt. Das bedeutet, dass der geschäftsführende Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands zusammen sind alleinvertretungsberechtigt.
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